Wunsdorf: Winterdienst
Pressemeldung vom 8. Januar, 2010, 11:02 am
Wunsdorf. Auf Grund der besonderen Wetterverhältnisse informiert die Stadt Wunstorf über die bestehenden Bestimmungen bezüglich der Durchführung des Winterdienstes.
Die Verpflichtung zum Winterdienst obliegt für die Gehwege (auch kombinierte Geh- und Radwege) innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Bei Schneefall sind die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Geh- oder Radweg nicht vorhanden, dafür jedoch ein geeigneter Seitenraum, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m neben der Fahrbahn freizuhalten. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Bei länger anhaltenden Schneefällen ist die Schneeräumung in angemessenen Abständen bis 21.00 Uhr zu wiederholen. Dieselben Regelungen gelten für ein Bestreuen bei Glätte.
Gemäß der Straßenreinigungs-Verordnung der Stadt Wunstorf sind die geräumten Schneemassen grundsätzlich auf den jeweiligen Grundstücken zu lagern. Sie dürfen nicht auf die Straße oder in die Gosse geschoben werden. Weiterhin dürfen sie nicht dem Nachbarn zugekehrt werden oder auf seinem Grundstück gelagert werden, es sei denn, der Eigentümer des Grundstücks ist damit einverstanden.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht übernimmt der städtische Baubetriebshof den Streu- und Räumdienst der Fahrbahnen. Vorrangig werden die Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerüber-wege, Bushaltestellen, Kreuzungsbereiche sowie die öffentlichen Zuwegungen zu Schulen, Kindergärten und zum zentr. Omnibusbahnhof geräumt. Nebenstraßen und Wohnwege können nur entsprechend den Erfordernissen gereinigt werden. Auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens werden Straßen von untergeordneter Bedeutung, wie z.B. Spielstrassen, Sackgassen usw. weder geräumt, noch gestreut.
Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Tel.-Nr.
05031/ 101-273 oder 101-428.
Quelle: Stadt Wunstorf – Pressestelle
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