Pressemeldungen aus Niedersachsen





Wolfsburg: Sommerzeit ist Grillzeit

Pressemeldung vom 29. Juni, 2009, 1:18 pm

Wolfsburg. Gerade in den Sommermonaten kommt es in Nachbarschaften häufiger dazu, dass gegrillt wird und sich Anwohner und Nachbarn durch Grillaktivitäten belästigt fühlen. Um ein friedvolles Zusammenleben mit der Nachbarschaft zu gewährleisten, empfiehlt sich die Beachtung nachfolgender Vorschriften und Einhaltung der genannten Grillhinweise:

Prinzipiell ist es erlaubt, im Sommer im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon zu grillen. Allerdings muss dabei auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Zivilrechtlich wurde bereits mehrfach entschieden, dass Grillen nur insoweit zulässig ist, “solange dadurch nicht andere Mieter des Hauses unzumutbar beeinträchtigt werden.” Dies gilt unabhängig davon, ob man Hauseigentümer, Wohnungseigentümer oder Mieter ist.

In einigen Mietverträgen sind Regelungen zum Thema “Grillen” enthalten. Diese mietvertragliche Klausel muss beachtet werden. Eine weitere, wichtige Einschränkung müssen Grillfreunde außerdem beachten, denn das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass “schädliche Umwelteinwirkungen” auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind. D. h. wer seine Nachbarn einräuchert, indem Qualm konzentriert in dessen Schlaf- und Wohnräume zieht, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinsichtlich der Häufigkeit  und Dauer wird aufgrund der einschlägigen Rechtssprechung empfohlen, nicht mehr als einmal monatlich auf Balkon, Terrasse oder im Garten zu grillen.

Wenn Sie beabsichtigen im Freien zu grillen, so stehen Ihnen in Wolfsburg dafür zwei öffentliche Grillplätze zur Verfügung: Gutspark Mörse, Ansprechpartner Herr Wagner, Tel. 05362/61752. Zwei Grillplätze der Stadtforst Wolfsburg: Schulenburgallee und Steimker Berg: Anmeldung beim Forstbetriebshof, Zum Wiesengarten 2 in Reislingen: Tel. 05363/72368 (Bürgersprechstunde montags und freitags zwischen 07:30 und 09:00 Uhr sowie mittwochs zwischen 15:00 und 16:00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass das Grillen im Wald grundsätzlich verboten ist (Landeswaldgesetz).
Und noch ein Hinweis: Wenn es zu diesem Thema in der Nachbarschaft Streit gibt, haben Sie die Möglichkeit, eine ehrenamtlich tätige Schiedsperson der Stadt Wolfsburg einzuschalten. Die für Ihren Wohnbereich zuständige Schiedsperson können Sie unter der Rufnummer 05361/28-2418  erfragen.

Quelle:  Stadt Wolfsburg

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