Wolfsburg: Silvesterraketen nur mit Schutzabstand zu Gebäuden zünden
Pressemeldung vom 4. Januar, 2010, 12:06 pm
Wolfburg. Bunte Raketen und laute Böller sind Tradition an Silvester und Neujahr. Doch sind für den Gebrauch einige Sicherheitshinweise zu beachten. Das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg weist auf aktuelle Änderungen der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz hin und gibt folgende, allgemeine Hinweise zur Gefahrenabwehr:
Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wird weiterhin das Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Zudem dürfen Feuerwerksraketen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Erstmalig in diesem Jahr werden von diesem Abbrennverbot auch Reet- und Fachwerkhäuser erfasst. Während das Verbot in der Nähe von Krankenhäusern und Altersheimen im wesentlichen auf der Sicherstellung des Lärmschutzes beruhte, erfolgte die Aufnahme der Reet- und Fachwerkhäuser in diese Aufzählung aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes. Der notwendige Schutzabstand beträgt demzufolge für hochsteigende Feuerwerksraketen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern 200 Meter.
Ein Verstoß gegen dieses Abbrennverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Quelle: Stadt Wolfsburg – Pressesetelle
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