Wolfsburg: Neuregelung im Waffengesetz ermöglicht verschärfte Kontrollen
Pressemeldung vom 9. September, 2009, 4:16 pm
Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg wird aufgrund der gesetzliche n Änderung im Waffenrecht verstärkt unangekündigte Kontrollen bei Besitzern von Schusswaffen durchführen. Überprüft werden insbesondere die Aufbewahrungsart der Waffen und die Lagerung der Munition. Aufklärungsgespräche zur Einhaltung der Aufbewahrungsstandards werden den Waffenbesitzern von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes angeboten.
Wolfsburger Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffe berechtigt besitzen (Waffenbesitzkarte) und diese nicht mehr nutzen wollen, können die Waffe und ggf. auch die Munition problemlos selbst bei der Unteren Waffenbehörde, der Stadt Wolfsburg, im Rathaus B, Zimmer 12 und 13, oder bei der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt zur kostenlosen Vernichtung abgeben. Wichtig: Die Schusswaffe darf hierzu aber weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden! Zur Vermeidung von Gefahren und eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhaltens im Zusammenhang mit dem Transport der abzugebenden legalen Waffen bietet das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg nach vorheriger Terminabsprache einen kostenlosen Abholservice an.
Auskünfte und Hinweise, die bei der Abgabe vom Besitzer unbedingt zu beachten sind erteilt das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg und der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt. Ihre Ansprechpartner bei der Stadt sind: Anja Thiemann, Tel.: (0 53 61) 28 24 18 und Daniela Pflaum, Tel.: (0 53 61) 28 24 67. Bei der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt: Tel.: (0 53 61) 46 46 0.
Beim unberechtigten Besitz und Transport einer Schusswaffe handelt es sich um Straftaten nach dem Waffengesetz. Bei freiwilliger Kontaktaufnahme des Waffenbesitzers mit der Stadt Wolfsburg bzw. der Polizei und der Abgabe der Waffe wird dies die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten strafmildernd berücksichtigen und bei geringfügigen Verstößen gegen das Waffengesetz ganz von einer Strafverfolgung absehen. Personen, die illegal Waffen besitzt, sollte die bis Jahresende geltende befristete Regelung für die Abgabe von Waffen zur Vernichtung nutzen. Diese Waffen werden ausschließlich von den Beamten der Polizeiinspektion abgeholt. Anzeigen über die Abgabe solcher Waffen werden jedoch auch von der Unteren Waffenbehörde, der Stadt Wolfsburg, unter den Telefonnummern 0 53 61 – 28 24 18 oder 0 53 61 – 28 24 67 entgegen genommen und an die Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt weitergeleitet.
Quelle: Stadt Wolfsburg – Pressesetelle
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