Pressemeldungen aus Niedersachsen





Wilhelmshaven: Erstinstanzliches Urteil wird keinen Bestand haben

Pressemeldung vom 30. April, 2010, 10:33 am

Die Stadt Wilhelmshaven als Träger des Reinhard-Nieter-Krankenhauses ist
erstaunt über Äußerungen, die es im Zusammenhang mit einem erstinstanzlichen
Urteil über die Auslegung der Geschäftsordnung der Gremien des
Reinhard-Nieter-Krankenhauses gegeben hat. Die zwischenzeitliche
durchgeführte rechtliche Prüfung des Urteils hat ergeben, dass Berufung
gegen dieses Urteil der 1. Instanz eingelegt werden wird. Ein
Rechtsgutachten der Universität Passau führt zu der Auffassung, dass das
Urteil des Landgerichts Oldenburg keinen Bestand vor der höheren Instanz
haben wird. Ähnliche Festlegungen, dass bei einem Abstimmungspatt die Stimme
des oder der Vorsitzenden den Ausschlag gibt, finden sich in vielen
Gesellschaftsverträgen bzw. Geschäftsordnungen.

Ebenso geht die Stadt davon aus, dass das Urteil keinen Einfluss auf die
laufende arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung über die betriebsbedingte
Kündigung des ehemaligen Vorstands Krankenversorgung des
Reinhard-Nieter-Krankenhauses haben wird. Dieser betriebsbedingten Kündigung
lag die unternehmerische Entscheidung zur Neugestaltung der medizinischen
Führung zugrunde, also der Wegfall einer Position und Umverteilung der
Aufgaben auf vorhandene Stellen.

Kein Verständnis gibt es bei der Stadt Wilhelmshaven für die Äußerungen des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Fritz Langen, der von einer
willkürlichen Stimmenverdoppelung der Vorsitzenden und deren eigenmächtigem
Handeln gesprochen hatte. Dies trifft nicht zu, die von Langen rechtlich
angegriffene Formulierung ist in den Gremien des
Reinhard-Nieter-Krankenhauses 2004 einstimmig, also auch von Langen selbst,
so beschlossen worden.

Quelle: Stadt Wilhelmshaven

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Kategorien : Wilhelmshaven