Pressemeldungen aus Niedersachsen





Vechta: Winterdienst auf Geh- und Radwegen

Pressemeldung vom 22. Dezember, 2009, 4:02 pm

Vechta. Wegen der anhaltenden winterlichen Wetterlage weist die Stadt Vechta darauf hin, dass der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen bzw. Randstreifen der Straßen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke, bzw. den ihnen gleichgestellten durchzuführen ist. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung bzw. -verordnung.

Bei Schneefall sind Geh- und Radwege in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee freizuhalten. In den verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sind die Gehwege in einer Breite von 2,00 m von Schnee frei zu halten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. Bei Glatteis oder sonstiger Winterglätte sind die von Schnee freizuhaltenden Flächen mit Sand oder anderen Mitteln abzustumpfen. Zur Schnee- und Eisbeseitigung dürfen keine Geräte oder Chemikalien verwendet werden, die zu Schäden an Kleidung oder Schuhwerk, an der Straßenbefestigung oder zu gesundheitlichen Schädigungen von Menschen oder Tieren führen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit auftauenden Materialien bestreut werden. Schnee, der auftauende Materialien enthält, darf nicht auf solchen Flächen gelagert werden. Der Verkehr auf den Fahrbahnen, Rad- oder Gehwegen darf durch die Lagerung von Schnee und Eis nicht gefährdet oder behindert werden. Schnee und Eis dürfen nicht den Nachbarn zugekehrt oder in Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden.

Soweit den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Stadt Vechta hofft auf die Akzeptanz und das Verständnis der Bürger.

Quelle: Stadt Vechta – Pressestelle

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