Pressemeldungen aus Niedersachsen





Vechta: Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung Der Landkreis Vechta nimmt Bewerbungen entgegen

Pressemeldung vom 8. Oktober, 2009, 1:00 pm

Vechta. Vor zwei Jahren wurde das Niedersächsische
Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) vom Niedersächsischen Landtag
verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die gleichberechtigte Teilnahme
von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu
gewährleisten und ihnen eine selbständige Lebensführung zu
ermöglichen. Benachteiligungen sollen beseitigt und verhindert
werden.

Der Landkreis Vechta wird einen Beirat für Menschen mit Behinderung
bilden. Der Beirat wird allen Menschen mit Behinderung im Landkreis
Vechta und ihren Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen
und den Landkreis in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützen.
Der Kreistag hat als Grundlage für den Beirat am 01.10.2009 eine Satzung
über die Errichtung und Tätigkeit eines Beirates für Menschen mit
Behinderung im Landkreis Vechta beschlossen.

Nunmehr können sich um die Mitgliedschaft in dem Beirat Menschen mit
Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX oder deren gesetzliche Vertreter
bewerben, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Vechta haben.
Darüber hinaus haben Selbsthilfeorganisationen, Verbände und Träger
der freien Wohlfahrtspflege die Möglichkeit, entsprechende Personen
vorzuschlagen. Die Mitglieder nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Die
Fahrtkosten werden erstattet.

Interessierte können sich bis zum 30. Oktober 2009 beim Landkreis
Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta bewerben. Die Bewerbung
sollte einen kurzen Lebenslauf und die Art der Behinderung enthalten.
Für Fragen steht Tanja Strotmann vom Landkreis Vechta unter der
Telefonnummer 04441 / 898 – 1101 oder der Email-Adresse
1101@landkreis-vechta.de zur Verfügung.

Quelle: Stadt Vechta – Pressestelle

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Kategorien : Vechta