Peine: Pflicht des Hauseigentümers zum Beseitigen von Eiszapfen
Pressemeldung vom 5. Januar, 2010, 9:49 am
Peine. Aufgrund der aktuellen Wetterlage bilden sich an Dachrinnen, Dach- und Gebäudeüberständen eine Vielzahl von Eiszapfen und drohen teilweise herunterzufallen. Gebäudeeigentümer sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für ihr Gebäude neben der Schneeräumung/Winterdienst auch verpflichtet, die an ihren Gebäuden wachsenden Eiszapfen zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Stadtverwaltung Peine bittet daher die Gebäudeeigentümer und Mieter in dieser Hinsicht zu erhöhter Achtsamkeit. Im Falle eines Schadens muss der verantwortliche Gebäudeeigentümer oder Mieter mit privat- und/oder wohlmöglich strafrechtliche Konsequenzen rechnen.
Quelle: Stadt Peine – Pressestelle
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