Pressemeldungen aus Niedersachsen





Peine: Pflicht des Hauseigentümers zum Beseitigen von Eiszapfen

Pressemeldung vom 12. Januar, 2010, 4:23 pm

Peine. Aufgrund der aktuellen Wetterlage haben sich an Dachrinnen, Dach- und Gebäudeüberständen eine Vielzahl von Eiszapfen gebildet. Sie haben sich teilweise bereits gelöst und sind heruntergefallen. Gerade über Gehwegen hängende Eiszapfen stellen eine erhebliche Gefahr für die Fußgänger dar. Gebäudeeigentümer sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für ihr Gebäude neben der Schneeräumung/Winterdienst auch verpflichtet, die an ihren Gebäuden hängenden Eiszapfen zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Stadtverwaltung Peine bittet daher nochmals eindringlich die Gebäudeeigentümer und Mieter in dieser Hinsicht zu erhöhter Wachsamkeit. Im Falle eines Schadens muss der verantwortliche Gebäudeeigentümer oder Mieter mit privat- und/oder gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch Fußgängern wird zur Vorsicht und im Zweifelsfalle zum Wechseln der Straßenseite geraten.

Quelle: Stadt Peine – Pressestelle

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