Pressemeldungen aus Niedersachsen





Peine: Kostenlose Abgabe/Abholung von Waffen aller Art

Pressemeldung vom 19. Juni, 2009, 10:15 am

Peine. Nach den schrecklichen Ereignissen in Winnenden unterstützen der Landkreis, die Stadt sowie das Polizeikommissariat in Peine ausdrücklich die freiwillige Abgabe von Waffen aller Art sowie von Munition.
Der Landkreis, die Stadt sowie die Polizei fordern die Bürger daher auf, nicht registrierte sowie nicht mehr benötigte Waffen freiwillig bei den Behörden abzugeben bzw. abholen zu lassen.
im Haushalt vorhandene Waffen stellen nach Ansicht von Polizei und Waffenbehörden eine Gefahr dar. Sowohl ungewolltes Auslösen von Schußwaffen, als auch unbefugte Nutzung haben in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Verletzungen und Todesfällen geführt.
Abgegeben werden können:
 Schusswaffen
 gefährliche Gegenstände; hierunter fallen unter anderem:
 Hieb- und Stoßwaffen (Säbel, Degen, Schlagstöcke etc.)
 Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte
 Spring- und Fallmesser, Faustmesser
Sofern sich Personen entschließen, ihre registrierte bzw. legale Waffe bzw. Munition abzuge-ben, sind folgende Hinweise zu beachten:
 Die Waffe sowie die dazugehörige Munition kann durch die berechtigte Person selbst bei der zuständigen Waffenbehörde (Bürger aus dem Stadtgebiet Peine wenden sich bitte an die Stadt Peine, Bürger der kreisangehörigen Gemeinden wenden sich bitte an den Land-kreis Peine) abgegeben werden.
 Die Waffe darf weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden.
 Die Waffenbesitzkarte ist bei Abgabe der Waffe mit vorzulegen.
 Kosten für die Vernichtung der Waffe fallen nicht an.
 Um die Übergabe der Waffen vorbereiten zu können, wird um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
Ebenso besteht die Möglichkeit, nicht registrierte oder verbotene Waffen bzw. Munition abzugeben. Hierzu sind folgende Hinweise zu beachten:
 Personen, die nicht registrierte oder verbotene Waffen besitzen, werden dringend gebeten, sich vorab telefonisch mit dem Polizeikommissariat Peine in Verbindung zu setzen.
 Ein Transport dieser Waffen zur Polizei ist rechtlich nicht zulässig und sollte in jedem Fall vermieden werden.
 Die Waffen werden – nach vorheriger Abstimmung – ausschließlich durch Beamte der Poli-zei abgeholt.
 Kosten für die Vernichtung der Waffe fallen nicht an.

Quelle: Stadt Peine – Pressestelle

Ähnliche Beiträge:

  1. Vechta: Waffenabgabe und -aufbewahrung Frist für straffreie Abgabe illegaler Waffen endet Ende des Monats
  2. Wolfsburg: Neuregelung im Waffengesetz ermöglicht verschärfte Kontrollen
  3. Oldenburg:Aufbewahrung von Waffen: Überprüfungsaktion abgeschlossen Besitzer geben 400 Schusswaffen freiwillig ab
  4. Oldenburg: Die Last des Erbens – Auch geerbte Waffen müssen schusssicher blockiert werden
  5. Peine: Schweinegrippe im Landkreis – Fast nur noch negative Proben
  6. Landkreis Peine: Sperrung aller kreiseigenen Freisportanlagen
  7. Peine: Anonyme Hinweise an die Stadt
  8. Landkreis Peine: Verabschiedung beim Landkreis Peine am Mittwoch den 20. April 2011
  9. Landkreis Peine: Noch freie Plätze für Jugendgruppenleiterschulung „HaLT – Hart am LimiT“
  10. Peine: Aktueller Bürgermeisterbrief im Internet

Kategorien : Peine