Oldenburg: Neue Influenza – Geringer Anstieg der Erkrankungszahlen nach Schulanfang Krankheitsverdacht besteht nur noch bei Fieber über 38 Grad mit Husten
Pressemeldung vom 24. August, 2009, 10:58 am
Oldenburg. Der gefürchtete Anstieg der Erkrankungen nach dem Schulanfang ist in Oldenburg ausgeblieben. Bisher sind 56 Oldenburgerinnen und Oldenburger an der Neuen Influenza, der so genannten Schweinegrippe, erkrankt, die jüngste ist eine achtjährige Schülerin. Hier die den aktuellen Entwicklungen angepassten Empfehlungen zum Umgang mit der Neuen Influenza.
Ein Krankheitsverdacht besteht nur noch bei Fieber über 38 Grad und Husten, ohne dass ein Labornachweis vorliegt und in Abwesenheit einer bekannten anderen Ursache, die das Krankheitsbild erklären könnte. Die Maßnahmen orientieren sich jetzt an der klinischen Symptomatik, eine Untersuchung im Labor ist nur in besonderen Fällen erforderlich. Auch die Strategie bezüglich der Isolierung der Erkrankten hat sich geändert: Erkrankte sollten bis einen Tag nach Abklingen des Fiebers zu Hause bleiben. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigte mit beruflichem Kontakt zu Schwangeren, Personen mit chronischer Grunderkrankung, Menschen mit Immunschwächekrankheiten und Kleinkindern bis 24 Monaten. Bei dieser Personengruppe sollte auch die entsprechende Diagnostik durchgeführt werden. Bei allen anderen Verdachtsfällen entscheidet der Hausarzt, ob Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Und der Hausarzt entscheidet auch weiterhin über die Therapie.
Das Gesundheitsamt informiert und berät die Erkrankten, gibt Verhaltensempfehlungen zur persönlichen Basishygiene und erklärt, wie man vermeiden kann, Kontaktpersonen anzustecken. Für den Zeitraum einer möglichen Übertragung (Dauer der Ansteckungsfähigkeit) gilt weiterhin, dass man einen Tag vor Auftreten der Symptome bis sieben Tage nach Symptombeginn andere anstecken kann. Bei Kindern gilt sogar ein Zeitraum von zehn Tagen nach Symptombeginn. Als enger Kontakt gilt die Lebensgemeinschaft im selben Haushalt, der Intimkontakt oder eine pflegerische Tätigkeit oder körperliche Untersuchung (ohne Schutzmaßnahmen). Gegebenenfalls muss bei den engen Kontaktpersonen mit dem Arbeitgeber geklärt werden, inwieweit eine Kontaktperson, die mit gefährdeten Personen arbeitet, für sieben Tage nach dem letzten Kontakt in diesem Bereich eingesetzt werden kann. Weiterhin empfohlen ist die Einhaltung der persönlichen Hygiene, das heißt regelmäßiges Händewaschen mit Seife.
Quelle: Stadt Oldenburg – Pressestelle
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