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Oldenburg: Haushalt 2009 – Schüler erhalten Geld für Lernmaterial Anträge können ab 6. August gestellt werden

Pressemeldung vom 4. August, 2009, 4:19 pm

Oldenburg. Der Rat der Stadt Oldenburg hat auch im städtischen Haushalt 2009 Mittel für einen Schul- und Lernmaterialfonds in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt. Aus diesem Fonds sollen Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und der städtischen berufsbildenden Schulen, beziehungsweise deren Personensorgeberechtigte, eine einmalige Beihilfe für Schul- und Lernmaterial in Höhe von 100 Euro pro Kind erhalten, wenn sie nicht von anderer Stelle eine entsprechende Leistung bekommen. Voraussetzung ist außerdem der gemeldete Hauptwohnsitz in Oldenburg. Anträge für diese Beihilfe sind ab Donnerstag 6. August, in den Schulsekretariaten, in den Bürgerbüros, im Jugendamt und im Sozialamt erhältlich.

Anspruch auf diese freiwillige Leistung haben Empfänger von Wohngeld und teilweise von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zum Schuljahresbeginn 2009/2010 diese Leistung beziehen. Keinen Anspruch haben Bezieher von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz und des Kinderzuschlags, die aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen im Jahr 2009 bereits eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro von den jeweiligen Leistungsträgern erhalten haben. Bei Fragen stehen je nach Leistungsart die ARGE Oldenburg, das Sozialamt oder die Familienkasse zur Verfügung.

Schüler und Schülerinnen der berufsbildenden Schulen erhalten die Leistung nur, wenn sie keine Ausbildungsvergütung beziehen.

Der ausgefüllte Antrag kann über die Schulsekretariate oder per Post an die Stadt Oldenburg, Sozialamt, Pferdemarkt 14, 26122 Oldenburg, zurückgesandt werden. Die Leistung beträgt pauschal 100 Euro je Schüler und wird zweckgebunden für die Beschaffung von Schulmaterialien gewährt. Dazu gehören Schulbücher, Übungs- und sonstige Hefte, Stifte, Ordner und ähnliches. Nicht darunter fällt zum Beispiel das Entgelt für Klassenfahrten und Schulausflüge. Ein Nachweis über die Verwendung kann gefordert werden, daher sind entsprechende Belege aufzuheben.

Die Stadt Oldenburg strebt eine unbürokratische Auszahlung der Beihilfe an und verzichtet weitgehend auf etwaige Bescheide oder aufwendigen Schriftverkehr. Weitere Fragen zur Schul- und Lernmaterialbeihilfe beantworten im Sozialamt Michael Höfers, Telefon (0441) 235-2713, undPeter Schaak, Telefon (0441) 235-2837.

Quelle: Stadt Oldenburg – Pressestelle

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