Nordholz: Die Gemeinde Nordholz erhält eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von 600.000,– €
Pressemeldung vom 14. Juli, 2010, 3:10 pm
Dem am 13.04.2010 seitens der Gemeinde Nordholz gestellten Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage wurde nunmehr vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport entsprochen. Der Gemeinde Nordholz wurde danach eine Bedarfszuweisung in Höhe von 600.000 € gewährt. Das Geld ist bereits bei der Gemeinde Nordholz eingegangen.
Auf den Abschluss einer Zielvereinbarung wird erneut auf Grund der schon in vorangegangenen Bedarfszuweisungsverfahren geschlossenen Zielvereinbarungen sowie des derzeit nicht weiter vorhandenen wesentlichen Konsolidierungspotenzials verzichtet.
Die Gemeinde Nordholz wird ihren Sparkurs weiterhin fortsetzen und sämtliche Konsolidierungsmöglichkeiten konsequent zur Defizitminderung nutzen.
Quelle: Gemeinde Nordholz
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