Leer: Stadt gewinnt vor dem Verwaltungsgericht im Prozess wegen der Antennenanlage in der Altstadt
Pressemeldung vom 13. August, 2010, 3:43 pm
Am 11. August 2010 fand in der Rathausstraße im Rahmen eines Ortstermins die mündliche Verhandlung in der Verwaltungsrechtssache „DFMG Deutsche Funkturm GmbH (eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG) gegen die Stadt Leer (Ostfriesland)“ statt.
Die gesamte 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, machte sich gemeinsam mit den Kläger- und Beklagtenvertretern sowie den Beigeladenen ein Bild von der Antennenanlage, die sich auf dem Gebäude des Hauses Brunnenstraße 2 befindet.
Diese Antenne war dort im Mai 2006 ohne eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung von der Klägerin (DFMG) installiert worden. In dem Gerichtsverfahren ging es vor allem um die Klärung der Frage, ob der Standort mit den Regelungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vereinbar ist.
Herr Rothlübbers, der das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als Beigeladene in diesem Prozess vertrat, informierte die Beteiligten ausführlich über die Einmaligkeit der historischen Altstadt und insbesondere der Rathausstraße. Das Einzelgebäude Brunnenstraße 2, auf welchem sich die Antenne befinde, sei in der Liste der Kulturdenkmale der Stadt Leer als Baudenkmal nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Zudem stelle die gesamte Häuserfront der östlichen Rathausstraße bis zum Gebäude Brunnenstraße 2 ein Ensemble dar, welches ebenfalls als Gruppe ein Baudenkmal darstelle. Er wies darauf hin, dass die Antennenanlage sowohl das Gebäude selbst als auch die übrigen, wertvollen, historischen Baudenkmale der nahen Umgebung erheblich beeinträchtige.
Nach kurzer Unterbrechung setzte das Gericht die Verhandlung im Sitzungsraum des Landkreises Leer fort und gab den Beteiligten dort Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gericht fällte seine Entscheidung erst nach der Verhandlung.
Auf telefonische Nachfrage teilte das Verwaltungsgericht Oldenburg der Stadt Leer am 12.08.2010 mit, dass die Klage der DFMG abgewiesen worden sei.
„Ich freue mich, dass die Stadt mit ihrer Auffassung Recht hatte“, so Bürgermeister Wolfgang Kellner. „Der Denkmalschutz hat für die Stadt einen hohen Stellenwert. Auch hinsichtlich der vielen Touristen, die die Altstadt besuchen, ist es wichtig, dass wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass die Einmaligkeit und Attraktivität der Altstadt erhalten bleibt“.
Quelle: Stadt Leer
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