Leer: Altpapier: Landkreis Leer sieht sich bestätigt
Pressemeldung vom 23. Juni, 2009, 1:26 pm
Leer. Als im vergangenen Jahr private Entsorger mit den so genannten “blauen Tonnen” auf den Altpapier-Markt drängten, reagierte der Landkreis Leer mit einer Informationskampagne und stellte klar: Werden dem Landkreis größere Mengen Altpapier entzogen, führen die fehlenden Einnahmen auf Sicht zu höheren Gebühren. Tausende Bürger zeigten der blauen Tonne die rote Karte. Ein Jahr später nun sieht sich der Landkreis Leer in seiner Argumentation auch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem allerdings von anderen Entsorgern angestrengten Verfahren bestätigt.
Das Gericht hat nach Mitteilung des Landkreises Leer klargestellt, dass eine gewerbliche zusätzliche Sammlung bereits dann untersagt werden könne, wenn die Sammlung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers habe. “Das Bundesverwaltungsgericht hat damit nicht nur unsere Argumentation bestätigt, sondern vor allem eine Entscheidung getroffen, die uns hilft, die Abfallgebühren so niedrig wie möglich zu halten, so Landrat Bernhard Bramlage.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil im Interesse der Abfallgebührenzahler jetzt strengere Maßstäbe an die Aktivitäten privater gewerblicher Sammler gelegt als viele Oberverwaltungsgerichte noch im letzten Jahr. Der Landkreis Leer hatte darum damals den Weg zum Gericht erst gar nicht beschritten und stattdessen auf Information gesetzt. “Die Menschen haben das verstanden und uns unterstützt”, so Bramlage.
Quelle: Landkreis Leer – Pressestelle
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