Landkreis Peine: Schülerbeförderung – Neue Regelungen zum Schulbeginn

Pressemeldung vom 30. Juli, 2010, 11:36 am

Kreis zahlt erstmalig Fahrradprämie
Der Kreistag des Landkreises Peine hat in seiner letzten Sitzung am 23. Juni eine Neufassung der Satzung zur Schülerbeförderung beschlossen.
Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird die Mindestentfernung für die Ausstellung einer Sammelschülerzeitkarte (SSZK) durch den Landkreis Peine im Sekundarbereich I ab Klasse 7 sowie im Berufsbildenden Bereich von zwei auf drei Kilometer erhöht.
Zudem wird die Erstattung von Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW an die Kilometerpauschale des Einkommenssteuergesetzes angepasst. Die Zahlung einer Entschädigung für die Mitnahme jedes weiteren Schülers wird zur Förderung von Fahrgemeinschaften beibehalten.
Weiterhin haben Schüler die Möglichkeit, ihre von der Kreisverwaltung ausgestellte SSZK zurück zu geben und hierfür eine Prämie in Höhe von 10 Euro monatlich zu erhalten.
Voraussetzung ist, dass der Schulweg mit dem Fahrrad zurück gelegt wird und die Rückgabe der Fahrkarte für jeweils einen ganzen Kalendermonat erfolgt. Von dieser Regelung sind volle Monate in den Ferien ausgeschlossen.
Der Zeitraum der Fahrradnutzung ist frei wählbar. Die besuchte Schule wird die entsprechenden Anträge zusammen mit der SSZK an die Schülerinnen und Schüler aushändigen.
Der Kreis verspricht sich mit diesem Projekt einen erhöhten Anreiz für die Schüler zu mehr gesunder Bewegung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner sind auf der Homepage des Landkreises Peine unter dem Stichwort „Fahrradprämie“ erhältlich.

Quelle: Landkreis Peine

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Kategorien : Peine