Landkreis Peine: Kfz-Steuerpflicht für Ausfuhrkennzeichen
Pressemeldung vom 29. Juni, 2010, 12:12 pm
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges (Kfz) mit Ausfuhrkennzeichen ab dem 1. Juli nur noch möglich, wenn
eine schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder
eine Bescheinigung des Finanzamtes über den Verzicht auf eine Einzugsermächtigung wegen Vorliegen einer erheblichen Härte vorgelegt werden kann.
Einzugsermächtigungen mit ausländischen Bankverbindungen können bis auf weiteres nicht akzeptiert werden.
Sofern keine inländische Bankverbindung vorhanden ist und der Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann eine Zulassung für maximal drei Monate auch ohne eine Einzugsermächtigung erfolgen. Für eine längere Zulassungsdauer wird andernfalls eine schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes Peine über das Vorliegen eines Härtefalles benötigt.
Quelle: Landkreis Peine
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