Landkreis Göttingen: Schermann stellt richtig – Warmverarbeitung im gesamten Landkreis…
Pressemeldung vom 8. März, 2010, 4:16 pm
Landrat bedauert Irritationen
Die Warmverarbeitung frisch erschlachteten Fleisches zu Fleischerzeugnissen (z. B. Mettwurst) ist im gesamten Landkreis Göttingen weiterhin gängige Praxis. Allerdings ist erforderlich, vorab eine Genehmigung beim Kreisveterinäramt einzuholen. Allen Anträgen wurde bisher entsprochen. Dieses Verfahren ist den Verarbeitungsbetrieben bekannt.
„Für das Hausschlachten sind – wie bisher – keinerlei Genehmigungen erforderlich“. Dies stellte Landrat Reinhard Schermann jetzt in einer schriftlichen Presseinformation richtig. Zugleich bedauerte der Landrat die Irritationen, die aufgrund unzutreffender Informationen von politischer Seite entstanden sind.
Lediglich wenn Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb örtlich getrennt sind, ist für den ungekühlten Transport des Fleisches eine zusätzliche Genehmigung erforderlich. Diese muss der Schlachtbetrieb einmalig ebenfalls beim örtlich zuständigen Veterinäramt einholen, erklärte Schermann.
Eine neue Sonderregelung für das Eichsfeld, die kürzlich im nationalen Recht verankert wurde, beziehe sich auf die Produktion von Hackfleisch zum Rohverzehr. Dieses dürfe als Eichsfelder Sonderregelung unter der Voraussetzung, dass es innerhalb von vier Stunden nach der Schlachtung hergestellt wurde, einen Tag lang ungekühlt an Verbraucher abgegeben werden.
Von einer Gefährdung der Tradition der Warmverarbeitung könne dementsprechend keine Rede sein; traditionell hergestellte Spezialitäten werde es im gesamten Landkreis auch weiterhin geben.
Quelle: Landkreis Göttingen
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