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Landkreis Aurich: Müllabfuhr – Unterlegene Bieter sind mit ihren Nachprüfungsanträgen abgeblitzt

Pressemeldung vom 25. August, 2010, 1:19 pm

&edsp;lka Aurich / Lüneburg. Die von zwei bei der Neuausschreibung der Hausmüllentsorgung im Landkreis Aurich unterlegenen Bietern angerufene Vergabekammer Lüneburg hat die Einsprüche der Unternehmen Beekmann (Großefehn) und OME (Vechta) als nicht stichhaltig zurückgewiesen.
Gegen den Beschluss bestehe allerdings eine 14-tägige Beschwerdemöglichkeit beim Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Celle, berichtete Erster Kreisrat Harm-Uwe Weber gegenüber der Presse. Angesichts der Eindeutigkeit des Votums aus Lüneburg und des daraus resultierenden hohen Prozessrisikos geht Weber jedoch nicht davon aus.
Der Erste Kreisrat sieht die vom Landkreis bei der Neuvergabe der Hausmüllentsorgung (Leerung der Bio- und Restmüll- sowie der blauen Papiertonnen auf dem Festland und die Inselentsorgung Juist und Norderney) unternommenen Anstrengungen deshalb im Nachhinein als gerechtfertigt an. Die Unterlagen für die europaweite Ausschreibung habe ein renommierter Fachanwalt in Hamburg erstellt, und das Amt für Abfallwirtschaft habe bei der Ausschreibung nicht mehr mitgewirkt, sondern die Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich. Mit diesem sauberen Verfahren habe man Interessenskollisionen durch möglicherweise voreingenommene Personen erfolgreich verhindert.
Dies war denn auch einer der Vorwürfe der bei der Ausschreibung unterlegenen Bieter, der aber von der Vergabekammer jetzt als unbegründet zurück gewiesen wurde – ebenso wie die Vorwürfe, MKW habe nicht auskömmlich kalkuliert, das Verlustrisiko bei MKW würde der Landkreis abdecken und darüber hinaus sei MKW fachlich nicht geeignet, weil sie eine solche Transportleistung vorher noch nicht erbracht hätte.
Auf 28 (OME) bzw. 30 Seiten (Beekmann) hat die Lüneburger Kammer jetzt sämtliche in den Nachprüfungsanträgen erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Vorausgesetzt, die beiden Unternehmen legen gegen die Beschlüsse der Vergabekammer keine Beschwerde beim OLG Celle ein, wäre damit der Weg damit frei für die Übernahme der Müllabfuhr durch das kreiseigene Unternehmen MKW.
Erster Kreisrat Weber sagte aber auch, dass die bisher schon durch das Anrufen der Vergabekammer entstandenen Verzögerungen – selbst ohne das Einreichen einer Beschwerde beim OLG in Celle – möglicherweise dazu führen könnten, dass der Umstellungstermin 1. April 2011 nicht zu halten sein werde. Abhilfe schaffe hier eine monatsweise Weiterbeauftragung des Großefehner Unternehmens. Wegen des Wechsels mitten im Jahr müsse MKW ohnehin in den restlichen Monaten weiter nach dem Abfuhrkalender des Unternehmens Beekmann fahren.
Weber nahm auch Stellung zu der Frage, was der Landkreis im Falle eines negativen Ausgangs des Verfahrens vor der Lüneburger Kammer gemacht hätte. Der Auftrag wäre damit nicht automatisch an den nächstbesten Bieter gefallen, sondern die Ausschreibung wäre insgesamt kassiert worden. Statt jedoch erneut auszuschreiben, hätte die Verwaltung dann der Politik vorgeschlagen, die Müllabfuhr entweder als In-Haus-Vergabe direkt an MKW oder an das Amt für Abfallwirtschaft zu übertragen.
Egal, ob man sich für die In-Haus-Vergabe oder für eine richtige Rekommunalisierung entschieden hätte, Grundlage wäre, dass die jetzige Ausschreibung ergeben habe, dass der Landkreis die Müllabfuhr deutlich preiswerter leisten könne als private Entsorgungsunternehmen.
Gegenüber der bisherigen Vertragssumme von 4,5 Mio. Euro würden künftig lediglich 1,65 Mio. Euro an Einsammlungskosten anfallen. Zu dieser Diskrepanz sagte EKR Weber, dass mit Einführung des Ident-Systems längst nicht mehr alle Tonnen am Abfuhrtag an die Straße gestellt würden und dass vor allem die Seitenladetechnik mit Ein-Mann-Besatzung zu deutlichen Kostenreduzierungen geführt hätten, die während eines laufenden Vertrages kaum nachverhandelt werden könnten.
Gleichwohl werde die jetzt realisierte Einsparung nicht automatisch zu einer Reduzierung der Müllgebühren führen. So müsse der Landkreis weiter investieren, z.B. in einen Neubau der Umschlagstation auf Norderney. Die Müllabfuhr sei zudem auch nur ein Teil der Abfallwirtschaft mit Gesamtkosten von 18 bis 20 Mio. Euro. Die größten Kosten verursachten ohnehin die Behandlung des anfallenden Biomülls mit der Kompostherstellung, die Behandlung des anfallenden Restmülls einschließlich Transport und Ablagerung auf der Deponie Mansie/Ammerland, die Verbrennung der aus dem Restmüll aussortierten Leichtfraktion (z.B. Papier, Teile aus Holz und Kunststoff), die Nachsorge für die Altdeponien und natürlich die Personalkosten.
Statt einer populistischen Gebührensehnkung müsse auch in Vorwahlzeiten die Gebührenstabilität oberste Priorität haben; denn eine Senkung der Müllgebühren werde vom Bürger schnell wieder vergessen; jede darauf folgende Erhöhung würde hingegen heftigst kritisiert. Würde die Abfallwirtschaft jedoch über mehrere Jahre Gewinne ansammeln, schreibe der Gesetzgeber eine Gebührenreduzierung vor.

Quelle: Landkreis Aurich

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