Landkreis Aurich: Baumfäll- und Pflegearbeiten an den Auricher ZOB-Linden
Pressemeldung vom 11. Februar, 2010, 5:05 pm
Die Linden am Auricher Omnibusbahnhof (ZOB) stehen unter Naturschutz; die Bäume wurden bereits nach dem Reichsnaturschutzgesetz durch Verordnung unter Schutz gestellt und sind heute das Naturdenkmal 01 des Landkreises Aurich.
Die Verkehrssicherungspflicht der Bäume obliegt dem Landkreis Aurich, sie befinden sich jedoch im Eigentum der Stadt Aurich. Für drei dieser Linden wurden jetzt Sachverständigengutachten zur Stand-, Bruch- und Verkehrssicherheit eingeholt.
Dabei wurde festgestellt, dass einer der Büäume keine ausreichende Standsicherheit hat. Innerhalb des Stammes konnten keine intakten Holzstrukturen mehr nachgewiesen werden. Die Linde ist damit trotz des im Jahr 2004 vorgenommenen Kronensicherungsschnitts nur noch eingeschränkt stand- und bruchsicher. Aus Verkehrssicherungsgründen hat sich der Landkreis dazu entschieden, den Baum umgehend fällen zu lassen. Für den Baum werden durch die Stadt Aurich in der Nähe des jetzigen Standortes Ersatzanpflanzungen vorgenommen (Stammumfang: 30 bis 35 cm).
Bei einem zweiten Baum wurde festgestellt, dass die Verkehrssicherheit durch den hohen Totholzanteil in der Krone nicht mehr gegeben ist. Die Standsicherheit ist hier jedoch trotz einer beginnenden Fäule des Wurzelstocks weiterhin gegeben. Diese Linde wurde bereits durch Mitarbeiter der Stadt Aurich abgesichert, um die Gefahr herunterfallender Ästen abzuwenden. Auf Grund der Witterungsbedingungen ist es erst in den nächsten Tagen möglich, das Totholz der Linde durch eine Fachfirma entfernen zu lassen.
Die Firma wird dabei auch einen dritten Baum im Kronenbereich auf Faulstellen untersuchen und erforderliche Maßnahmen sofort durchführen. Zusätzlich wird der Baum durch einen Baumgutachter im Wurzel- und Stammbereich untersucht.
Es wird darauf hingewiesen, dass es durch die Arbeiten zu Einschränkungen des Verkehrs am ZOB kommen kann.
Quelle: Landkreis Aurich
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