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Hildesheim: Wohnungsfall Sarstedt – Landkreis ergreift Maßnahmen - Wohnung wird instand gesetzt

Pressemeldung vom 23. September, 2009, 12:12 pm

Hildesheim. Die problematischen hygienischen Zustände, die in der letzten Woche in einer Sarstedter Wohnung anlässlich einer Durchsuchung vorgefunden wurden, sollen jetzt, so die Kreisverwaltung, in geordnete Verhältnisse überführt werden. In Abstimmung mit dem Jugendamt ist die Familie derzeit dabei, die Wohnung aufzuräumen und in einen bewohnbaren ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Damit die in Obhut des Jugendamtes befindliche 16-Jährige in ihre elterliche Wohnung zurückkehren kann, wurden mit der Mutter Vereinbarungen getroffen, die diese einhalten will. Ausgelöst wurde die richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer Anzeige, die nach Bestätigung der Anzeigeninhalte Maßnahmen nach der Tierschutzverordnung ausgelöst hätten. Aus veterinärmedizinischer Sicht wurden jedoch keine Anhaltspunkte festgestellt, die Sanktion erforderlich gemacht hätten. Die Tierhalterin werde, so die Einschätzung des Kreistierarztes, auch zukünftig die Bestimmungen der Tierschutzverordnung einhalten; routinemäßige Kontrollen durch die Veterinärbehörde würden auch in der Zukunft erfolgen.
Jugendamt macht Auflagen
Absoluten Vorrang hat für den Landkreis zurzeit das Wohl des 16-jährigen Mädchens. Zurzeit ist diese durch das Jugendamt in einer geeigneten Form anderweitig untergebracht. Hiermit war auch die Mutter einverstanden. Da sich Mutter und Tochter gleichermaßen eine Rückkehr wünschen, sind hierfür die entsprechenden Wohnbedingungen zu schaffen. Dies möchte die Mutter schnellstmöglich erreichen. Die gesamte Wohnung werde einer Grundreinigung unterzogen, damit Geruchsbelästigungen zukünftig ausgeschlossen werden können. „Sobald die Maßnahmen ausgeführt sind, wird die Mutter das Jugendamt verständigen,“ so Sozialdezernent Ulrich Wöhler. Da die Mutter sich zudem ausdrücklich bereit erklärt hat, nicht nur aktuell sondern auch künftig Hilfeangebote des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen, kann der Wunsch von Mutter und Tochter nach baldiger Rückkehr wohl bereits in absehbarer Zeit verwirklicht werden. Ausdrücklich weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Familie bisher vom Jugendamt keine Hilfen zur Erziehung nach dem Jugendhilferecht in Anspruch genommen und es bislang auch keine entsprechenden Hinweise von dritter Seite zu eventuellen Hilfeerfordernissen gegeben hat. Kontaktaufnahmen der Kreisverwaltung habe es immer nur dann gegeben, wenn es um tierschutzrechtliche Belange ging. Dabei sei der Veterinärmediziner allerdings nicht berechtigt gewesen, die Wohnung oder das Haus zu betreten. Die Vermutung, dass bei der Tierhalterin eine psychische Störung (Animal Hoarding = unkontrolliertes Halten und Sammeln von Tieren) vorliege, sei fachärztlich weder begründet noch bestätigt.
Um zu verhindern, dass zukünftig ähnliche Situationen eintreten, wird das Jugendamt konkrete Hilfen anbieten und installieren. Diese sollen auch darauf zielen, dass speziell die schulische und berufliche Entwicklung des Mädchens kooperativ vorrangebracht wird. Die Recherchen des Fachdienstes Schule hinsichtlich der Schulpflicht der 16-Jährigen haben ergeben, dass keine Schulpflicht mehr besteht. Fakt sei, dass die Schülerin bis Februar 2009 wegen gesundheitlicher Probleme nicht am Unterricht teilnehmen konnte. Die Schulleitung habe dann, um die Probleme in den Griff zu bekommen, einen Förderplan für die Schülerin erstellt. Dem schloss sich ein vertragliches Betriebspraktikum an, welches bis zum 24.06.2009 lief. Das Praktikum wurde im Kleintierzoo der Mutter absolviert. Zu beachten sei zudem, dass in Niedersachsen nach der Absolvierung eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) – dieses kann auch in einen Betrieb abgeleistet werden – die Schulpflicht endet. Da den staatlichen Diensten keine besonderen Vorkommnisse bekannt waren, habe es im letzten Jahr auch keinen Anlass gegeben, Jugendamt oder Ordnungsbehörden einzuschalten.

Quelle: Landkreis Hildesheim – Pressestelle

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