Hildesheim: “Ich sorge vor” – über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Pressemeldung vom 8. Oktober, 2009, 12:54 pm
Hildesheim. Kreis Hildesheim (lps4) Vorsorge wird von den meisten Menschen als finanzielle Vorsorge verstanden. Die Frage der persönlichen Vorsorge für den Eintritt einer Situation, sei es durch Unfall, Krankheit oder Alter, in der wir nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, wird meist verdrängt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Wenn keine entsprechende Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen ist, wird im Bedarfsfall das Vormundschaftsgericht eine Betreuungsperson zur gesetzlichen Vertretung bestellen, die dann die rechtlichen Angelegenheiten für uns regelt. Durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist es möglich, selbst zu bestimmen, welche Person des Vertrauens diese Aufgabe wahrnehmen soll. In diesen Veranstaltungen sollen neben allgemeinen Informationen besonders auf Fragen eingegangen werden, wie „ Wann muss ein Betreuer bestellt werden? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen und wo kann sie hinterlegt werden“. Die nächste Informationsveranstaltung findet am Dienstag, dem 13.10.2009 um 18.30 Uhr in der Kreisverwaltung Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31135 Hildesheim statt. Bitte benutzen Sie um diese Zeit den Eingang B -Sitzungssäle-.
Um Anmeldungen wird unter der Tel.-Nr. 05121/309-4271 (Holger Meyer) gebeten.
Quelle: Landkreis Hildesheim Pressestelle
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