Hatten: Räum- und Streupflichten
Pressemeldung vom 10. Februar, 2010, 2:02 pm
Angesichts der aktuellen Witterungsprobleme häufen sich derzeit beim Ordnungsamt der Gemeinde Hatten die Beschwerden von Anwohnern. Es wird vielfach bemängelt, dass Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen.
Die Satzung und die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Hatten regelt, dass Grundstückseigentümer Gehwege, Straßenseitenräume oder Fahrbahnränder von Schnee und Eis zu befreien haben.
Die Reinigung der Gehwege, Gehstreifen, der Fahrbahn bis zur Straßenmitte, einschließlich der Entwässerungsrinnen und der Nebenanlagen, obliegt den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eigentümer/innen von Eckgrundstücken müssen somit die gesamten, an ihrem Grundstück angrenzenden Gehwege, Gehstreifen bzw. den Fahrbahnrand reinigen.
Bei Schneefall sind Gehwege, Fußgängerüberwege, Radwege und Zu- und Abgänge der Bushaltestellen mit einer geringen Breite von 1,50 m ganz, die übrigen in einer Breite von mindestens 1 m, freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1 m breiter Streifen entlang des Fahrbahnrandes freizuhalten.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung bis spätestens 7.00 Uhr durchgeführt sein. Bei Schneeglätte oder Glatteis ist dafür zu sorgen, dass die Gehwege, Gehstreifen, Radwege, Fußgängerüberwege und Zu- und Abgänge zu den Bushaltestellen in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr mit Sand oder anderen geeigneten Stoffen so abzustumpfen sind, dass ein sicherer Weg für Fußgänger und Radfahrer vorhanden ist.
Die Gemeinde Hatten möchte alle Grundstückseigentümer und die ihnen gleichgestellten Personen bitten, ihrer Streupflicht auch im eigenen Interesse nachzukommen, denn jeder ärgert sich, wenn er auf glattem Untergrund stürzt, sich die Kleidung verschmutzt oder sogar Verletzungen davonträgt.
Auch im Hinblick auf etwaige Haftungsansprüche von zu Schaden gekommenen Personen sollte jeder Grundstückseigentümer seiner Streupflicht nachkommen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Hatten geht entsprechenden Hinweisen über die Nichteinhaltung der Räum- und Streupflicht im Rahmen der personellen Möglichkeiten nach. Es werden ab sofort Verwarnungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichteinhaltung der Räum- und Streupflicht eingeleitet.
Besonders gefährliche Bereiche oder Straßen, die als Schulwege genutzt werden, werden vom Bauhof der Gemeinde Hatten geräumt bzw. gestreut.
Die Gemeindeverwaltung ist sich der besonderen Situation, die dieser strenge Winter mit sich bringt, bewusst und den damit verbundenen Anstrengungen, die so eine Streu- und Räumpflicht mit sich bringt, bittet aber gerade deshalb darum, dazu beizutragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesen Tagen sicher ihr Ziel erreichen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Tanja Stapel unter der Telefonnummer 04482/922-238 zur Verfügung.
Quelle: Gemeinde Hatten
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