Göttingen: Landkreistag lehnt Gesetzentwurf des Bundes zum Abfallrecht ab
Pressemeldung vom 13. April, 2010, 4:10 pm
NLT fordert Fortführung der Funktionalreform im Umweltbereich
Der Ausschuss für Umweltschutz und Raumplanung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf des Bundes zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie befasst. „Der Gesetzentwurf des Bundes ist kommunalfeindlich. Er versucht, das klare Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2009 zu gewerblichen Sammlungen auszuhebeln. Nach den Vorstellungen des Bundes soll immer dann, wenn Abfälle aus privaten Haushaltungen keine Erlöse bringen, die Kommune zuständig sein, wenn es lukrativ wird, darf ein gewerblicher Sammler wieder die Rosinen abgreifen. Dabei wird mit unscharfen rechtlichen Begriffen die Verantwortung der Landkreise für die Daseinsvorsorge in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ausgehebelt. Steigende Abfallgebühren in Niedersachsen wären die zwangsläufige Folge, wenn nicht der gesamte Abfall aus privaten Haushaltungen in kommunaler Verantwortung gesteuert wird“, fasste NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer die Beratungen des Ausschusses zusammen.
Ein weiteres Thema der Ausschusssitzung war die Weiterführung der Funktionalreform in Niedersachsen im Umweltbereich. Erfreut zeigte sich der Ausschuss darüber, dass zum 1.4.2010 die ersten zwei Landkreise die Zuständigkeit für die Genehmigung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen übernommen hätten. Daneben beschloss der Ausschuss, vom Land die Kommunalisierung weiterer Zuständigkeiten im Bereich des Wasserrechts zu fordern. „Die Landkreise in Niedersachsen sind bereit, mehr Verantwortung im Bereich der umweltrelevanten Genehmigungen zu übernehmen. Wir erwarten, dass das Land unsere Vorschläge zur Fortführung der Funktionalreform schnell aufgreift“, erklärte Meyer.
Quelle: Landkreis Göttingen
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