Göttingen: EINEBNUNGEN VON GRABSTÄTTEN
Pressemeldung vom 5. Januar, 2010, 12:28 pm
Göttingen. Auf den städtischen Friedhöfen in Göttingen werden Grabstätten eingeebnet, deren Nutzungsrechte bzw. Ruhefristen abgelaufen sind oder ablaufen werden. Betroffen sind der Stadtfriedhof, der Parkfriedhof Junkerberg sowie die Friedhöfe Grone und Geismar.
Für Wahlgrabstätten, d. h. Grabstätten, die nach Ablauf ihres Nutzungsrechts von vornherein für Verlängerungen vorgesehen sind, können die Nutzungszeiten verlängert werden. Für einen Wiedererwerb oder eine Verlängerung dieser Grabstätten, aber auch für die Rückgabe von Grabmalen, können bis zum 30. Juni 2010 formlose, schriftliche Anträge eingereicht werden.
Die werden vom städtischen Fachdienste Friedhöfe, Heinrich-A.-Zachariä-Bogen 12, 37077 Göttingen entgegengenommen; weitere Informationen zu allen Grabangelegenheiten gibt es unter den Göttinger Telefonnummern: 400 5211 oder 400 5223.
Quelle: Landkreis Göttingen
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