Göttingen: 20 Jahre Partnerschaft mit Landkreistag Sachsen-Anhalt gewürdigt
Pressemeldung vom 4. Mai, 2010, 10:59 am
Landkreistag zur neuen Kommunalverfassung: Ambitioniertes Vorhaben nachbessern, aber nicht mit politischen Abenteuern befrachten
Als ein ambitioniertes Vorhaben, das den Anspruch auf eigenständige niedersächsische Rechtsentwicklung unterstreicht, bewertet der Niedersächsische Landkreistag (NLT) den Entwurf des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Das zur Verbandsanhörung vorliegende Gesetz soll die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung, das Gesetz über die Region Hannover und das sog. Göttingen-Gesetz in einem Werk zusammenfassen. „Der in dieser konsequenten Form bundesweit einmalige Ansatz des Zusammenführens der zentralen Kommunalverfassungsgesetze scheint grundsätzlich durchaus gelungen. Es bedarf aber Nachsteuerungen, und das Gesetz darf nicht mit politischen Abenteuern befrachtet werden, die mit der technischen Zusammenführung und der in Aussicht genommenen Stärkung des Ehrenamtes nichts zu tun haben“, erklärte der Vorsitzende des NLT, Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Osterode am Harz, nach einer Vorstandssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Celle.
&edsp;„Man darf nicht erwarten, dass der Nutzer den Text der Landesverfassung als Basisinformation auswendig kennt. Vielmehr muss das Kommunalrecht gerade auch für den ehrenamtlichen Mandatsträger aus sich heraus verständlich sein. Dies ist bei den einleitenden Normen anders als in den Vorentwürfen indes nicht mehr der Fall. Die wichtigste Vorschrift über das Wahrnehmen überörtlicher Aufgaben durch die Landkreise ist wohl versehentlich ganz einem überzogenen Kürzungsstreben zum Opfer gefallen. Dies muss korrigiert werden, sonst wird die mit der Landesregierung verabredete Geschäftsgrundlage verlassen“, forderte Reuter.
Politisch brisant sind Vorschläge, die nichts mit dem Zusammenführen der bisherigen Gesetze zu tun haben. „Über die vorgesehene Aufhebung der Altersgrenze für Hauptverwaltungsbeamte kann man mit guten Argumenten streiten, wir sprechen uns gegen eine Rechtsänderung aus. Dezidiert – und einstimmig – lehnen wir aber die beabsichtigte Abschaffung der Stichwahl für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte ab. Die Wahl darf nicht zu einem Lotteriespiel werden, beispielsweise darf bei einer Vielzahl von Bewerbern kein Kandidat mit 15 % Stimmen als gewählt gelten. Bei einem Verzicht auf die Stichwahl wird es zudem schon im Vorfeld zu Absprachen und Koalitionen kommen, die ihren politischen Preis fordern. Die Persönlichkeitswahl leidet darunter“, fasste der stellvertretende NLT-Vorsitzende, Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle, die Diskussionen zusammen.
Entschieden tritt der NLT Überlegungen im politischen Raum entgegen, die Dauer der Wahlperiode der Hauptverwaltungsbeamten zu verkürzen, bspw. sie an die Wahlperiode der Gemeinderäte und Kreistage zu binden. „Das lehnen wir kategorisch ab. Diesen Fehler bei der Umstellung auf die Eingleisigkeit im Jahr 1996 hat der Gesetzgeber später aus guten Gründen korrigiert. Wer jetzt die Uhr erneut zurückdrehen will, schwächt die kommunale Ebene insgesamt. Niedersachsen würde damit bundesweit eine isolierte Sonderrolle einnehmen. Qualifizierte Kandidaten wären unter diesen Umständen nur noch schwer zu gewinnen. Wir warnen nachhaltig davor, das komplizierte Gesetzgebungsvorhaben mit solchen unglücklichen Debatten zu belasten“, mahnte Reuter.
Die Vorstandssitzung des NLT war umrahmt von einem Treffen mit dem Präsidium des Landkreistages Sachsen-Anhalt unter Führung von Landrat Dr. Michael Ermrich, Landkreis Harz. Die beiden kommunalen Spitzenverbände verbindet nunmehr seit 20 Jahren eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit. War diese in den ersten Jahren nach der Wende von der Aufbauarbeit in Sachsen-Anhalt geprägt, stehen heute das wechselseitige Lernen und die gemeinsame Interessenwahrnehmung auf der Bundesebene im Mittelpunkt. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung unter Leitung ihrer beiden Vorsitzenden Reuter und Dr. Ermrich, die zudem beide die Position eines Vizepräsidenten des Deutschen Landkreistages bekleiden, erörterten die Repräsentanten der beiden Spitzenverbände die kommunale Finanzsituation in ihren Ländern, die Erwartungen an die Finanzreformkommission auf Bundesebene und die organisatorische Neuregelung der Betreuung der Langzeitarbeitslosen (SGB II). Breiten Raum nahm zudem der Stand der Verwaltungsreformdiskussion in Sachsen-Anhalt wie in Niedersachsen ein.
&edsp;3. Mai 2010
Quelle: Landkreis Göttingen
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