Emlichheim: Osterfeuer nur als Brauchtumsfeuer mit öffentlichem Charakter…
Pressemeldung vom 23. März, 2010, 3:28 pm
Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nur dann abgebrannt werden dürfen, wenn sie als Brauchtumsfeuer angemeldet worden sind und die Samtgemeinde Emlichheim diese Anmeldung schriftlich bestätigt hat. „Private Osterfeuer sind keine Brauchtumsfeuer, hier fehlt der öffentliche
Charakter und diese sind nicht zulässig“, teilt Gerbert Helweg von der Samtgemeindeverwaltung mit.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte in den Grafschafter Nachrichten am 13.03.2010 abgedruckten Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Brauchtumsfeuer bis spätestens 22.03.2010 angemeldet werden
mussten. Die Veranstalter der angemeldeten Brauchtumsfeuer erhalten mit der Anmeldebestätigung Hinweise, die bei der Vorbereitung und beim Abrennen des Osterfeuers zu beachten sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass als Brennmaterial nur Baum- und Strauchschnitt, unbehandeltes Brennholz und Reisig
verwendet werden darf und das Volumen des Brennmaterials auf maximal 150 m³ begrenzt ist.
Osterfeuer als Brauchtumsfeuer gehören zu Ostern einfach dazu. Neben dieser gern gepflegten Tradition sind
aber auch die Interessen des Natur- und Tierschutzes zu beachten. Im vergangenen Jahr hatte sich zudem gezeigt, dass zu viele Osterfeuer auch insbesondere durch Rauchentwicklung zu einer erheblichen Belästigung für
die Anlieger werden können. Daher bittet Helweg, die gegebenen Hinweise im Interesse aller auch zu beachten
Der Landkreis hatte im oben genannten. Artikel deutlich darauf hingewiesen, dass die Veranstalter bei festgestellten Verstößen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu rechnen haben.
Quelle: Samtgemeinde Emlichheim
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