Emlichheim: Frühlingsfest am 18.04.2010
Pressemeldung vom 23. März, 2010, 3:30 pm
Samtgemeinde informiert über Verkehrsregelungen
Die Werbegemeinschaft Emlichheim wird anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 18. April
2010 in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr ihre Geschäfte zum Verkauf öffnen. Wie Gerbert Helweg
von der Ordnungsabteilung der Samtgemeinde Emlichheim mitteilt, wurde eine entsprechende Aus-
nahmegenehmigung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
erteilt.
Im vergangenen Jahr verzichtete man nach Angaben von Helweg erstmalig auf eine komplette Straßensperrung im Veranstaltungsbereich. Dafür wurde allerdings die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h begrenzt. „Leider musste im vergangenen Jahr festgestellt werden, dass sich verschiedene
Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch Ortskundige, nicht an diese Begrenzung gehalten haben“, berichtet Helweg über die gesammelten Erfahrungen. Wie er weiter ausführt, ist eine komplette Sperrung
von Teilbereichen der Hauptstraße, der Wilsumer Straße und der Ringer Straße sowie die Umleitung
des Durchgangverkehrs mit sehr viel Aufwand und Kosten und auch mit Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer verbunden. Er appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrweise anzupassen, damit ein gutes Nebeneinander von Verkehrsteilnehmern und Besuchern des Herbstfestes ermöglicht wird. Soweit möglich, sollten Ortskundige Fahrtstrecken außerhalb des Veranstaltungsbereiches
wählen.
Zur Verkehrssicherung wird für die folgenden Straßenabschnitte während der Veranstaltungszeit eine
Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt:
Hauptstraße, von der Einmündung der Mittelstraße bis zur Kreuzung
Wilsumer Straße, von der Kreuzung bis zur Einmündung „Sünnenberg“
Ringer Straße (zwischen Kreuzung und Kreisverkehr)
Für evtl. auftretende Verkehrsbehinderungen bittet die Samtgemeindeverwaltung um Verständnis.
Quelle: Samtgemeinde Emlichheim
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