Emlichheim: Dorferneuerungsprogramm bis 2011 verlängert
Pressemeldung vom 6. Juli, 2010, 10:46 am
Anträge können noch bis März nächsten Jahres gestellt werden
Eine erfreuliche Mitteilung erhielt Bürgermeister Jan-Hindrik Zwaferink vom GLL in Meppen.
Wie die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) in einem kürz-
lich erhaltenen Schreiben mitteilt, ist der Förderzeitraum für das Dorferneuerungsprogramm in
Laar bis zum 31.12.2011 verlängert worden. „Damit ist die Behörde der Empfehlung des Arbeits-
kreises und des Laarer Gemeinderates auf Fristverlängerung gefolgt“, berichtet Zwaferink. Wie er
weiter ausführt, sollen in diesem und im kommenden Jahr weitere Maßnahmen und Projekte im
Bereich der Ortsmitte realisiert werden. Ein zentrales Projekt ist nach Informationen von Zwafe-
rink die Renovierung und Umnutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung im Dorfgemein-
schaftshaus zu einer Krippengruppe für den Kindergarten in Laar. Das GLL hat für dieses Vorha-
ben schon die grundsätzliche Förderfähigkeit anerkannt. Aber neben den insgesamt sechs öffentli-
chen Vorhaben, die bis Dezember 2011 umgesetzt werden, können bis zum Ende der verlängerten
Frist auch private Projekte aus dem Dorferneuerungsprogramm bezuschusst werden. Förderanträge
sind nicht direkt beim GLL, sondern bei der Samtgemeinde Emlichheim einzureichen. Wilhelm
Wösten, verantwortlich bei der Samtgemeinde Emlichheim für das Dorferneuerungsprogramm,
empfiehlt, Anträge bis spätestens Mitte März 2011 vorzulegen. Die Samtgemeinde leitet die An-
träge mit ihrer Stellungnahme an das GLL weiter. Das GLL hat bereits mitgeteilt, dass bis Ende
März die vorgeprüften Anträge entgegen genommen werden.
Zu den benötigten Antragsunterlagen erläutert Wösten, dass skizzenhaft der Umfang und die Not-
wendigkeit der Maßnahme zu beschreiben sind. Weiterhin sind die geschätzten Kosten anzugeben
und zusammen mit Kostenvoranschlägen, eventuell Fotodokumentationen sowie Zeichnungen
bzw. Planskizzen bei der Samtgemeinde einzureichen. Gefördert wird die Instandsetzung oder Sa-
nierung von landwirtschaftlichen oder ortstypischen Gebäuden wie auch der Umbau infolge der
Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude. Wenn Maßnahmen zur Grundstücksgestal-
tung oder Bepflanzung dazu beitragen, die Vielfalt und Eigenart der heimischen und dorftypischen
Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, können hierfür ebenfalls Fördermittel gewährt werden. Ge-
meint sind hier beispielsweise Bauerngärten, wie man sie früher kannte. Maßnahmen an Neubauten
sind nicht förderfähig. Neben Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden aus dem land-
wirtschaftlichen Bereich, unabhängig davon, ob sie noch landwirtschaftlich genutzt werden, kön-
nen auch Arbeiten an besonders charakteristischen Gebäuden unterstützt werden. Wichtig ist auch
die Materialwahl und Gestaltung von Bauteilen, um die typischen und ursprünglichen Merkmale
eines Gebäudes zu bewahren oder wieder herzustellen.
Wösten unterstreicht, dass vor einer schriftlichen Genehmigung nicht begonnen werden darf und
eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist. Die Höhe der Zuwendung beträgt 30 % der anfal-
lenden Kosten, jedoch maximal 25.000,00 € je Maßnahme. Es können auch mehrere Maßnahmen
an einem Objekt unterstützt werden. In solchen Fällen gilt die maximale Fördergrenze von
25.000,00 € für die Gesamtsumme aller Projekte für dieses Objekt. Der Zuwendungsbedarf muss
mindestens 2.500,00 € betragen.
Quelle: Samtgemeinde Emlichheim
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