Dinklage: Öffentlicher Charakter Voraussetzung für Zulassung
Pressemeldung vom 8. März, 2010, 3:17 pm
Osterfeuer müssen bei der Stadt angemeldet werden
Dinklage – Osterfeuer sind in unseren Breiten ein üblicher Brauch. Sie sind bei der Kommune allein schon aus Gründen des Brandschutzes anzuzeigen. Die Stadt Dinklage weist darauf hin, dass eine Anmeldung zwingend erforderlich ist. Der Anzeigende erhält von der Stadt Dinklage eine Bestätigung über die Anzeige des Osterfeuers. Die Anzeige ist erforderlich um unnötige Brandmeldungen bei der Feuerwehr zu vermeiden. Aber: Nicht jeder darf sein eigenes Osterfeuer veranstalten heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Brauchtumsfeuer müssen einen öffentlichen Charakter haben. Veranstalter sollen deshalb größere Organisationen wie z. B. Kirchengemeinden, Vereine und Verbände sein (keine Familienveranstaltung). Private, nicht angezeigte Osterfeuer können durchaus als unzulässige Abfallbeseitigung angesehen werden, dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
&edsp;In Dinklage wird in diesem Jahr nur eine begrenzte Anzahl von Osterfeuern zugelassen. Der öffentliche Charakter der Veranstaltung ist Voraussetzung für die Zulassung.
Quelle: Stadt Dinklage
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