Delmenhorst: Wild lebende Tiere vor Hunden schützen – Zahlreiche gefährdete Arten
Pressemeldung vom 1. April, 2010, 2:51 pm
Leinenpflicht im Gebiet „Tiefes Moor“ beachten
Die Stadtverwaltung bittet alle Hundebesitzer im Sinne des Artenschutzes, ihre Vierbeiner im Gebiet „Tiefes Moor“ im Bereich Uferweg, Tiefer Weg, Schliemannstraße und Klosterdamm an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere während der Brut- und Setzzeit.
Das „Tiefe Moor“ gehörte ursprünglich zu einer großflächigen Moorlandschaft mit wertvollen Röhrichten, Großseggenriedern und Hochstaudenfluren und ist umgeben von wechselfeuchten Grünlandbrachen sowie eingelagerten Gehölzbeständen. Viele vom Aussterben bedrohte Heuschreckenarten sowie zahlreiche Brutvögel und Insekten sind hier heimisch.
Vegetationskundliche Untersuchungen haben darüber hinaus über 100 Arten von Farnen, Blütenpflanzen und Moosen nachgewiesen. 16 dieser Arten sind gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Der Kernbereich des „Tiefen Moores“ ist als Biotop geschützt.
Es ist wichtig, dass die in diesem Bereich lebenden Tiere möglichst ungestört ihren alltäglichen Aktivitäten nachgehen können. Frei laufende Hunde können bei vielen wild lebenden Tieren eine Fluchtreaktion verursachen, wodurch Nester verloren gehen oder Tiere verletzt werden können.
Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz wird in der Woche nach Ostern entsprechende Schilder aufstellen lassen. Dadurch soll mit Nachdruck an die Hundehalter appelliert werden, ihre Schützlinge in diesem Bereich an die Leine zu nehmen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unter anderem das Verbot, wild lebende Tiere zu beunruhigen oder deren Lebensstätten zu beeinträchtigen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz wird daher in diesem Gebiet zukünftig verstärkt Kontrollen durchführen lassen.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass für Hundebesitzer die Verpflichtung besteht, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen.
Quelle: Stadt Delmenhorst
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