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Delmenhorst: Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli – Stadt hat viele…

Pressemeldung vom 17. März, 2010, 4:38 pm

Hunde müssen an der Leine gehalten werden

Die Stadt Delmenhorst bittet alle Hundehalter, in der Brut- und Setzzeit
die Vorschriften zur Anleinpflicht zu beachten. Danach dürfen vom 1. April
bis zum 15. Juli Hunde in Waldgebieten und der freien Wildbahn nicht
unangeleint „Gassi geführt“ werden.

Über das gesamte Delmenhorster Stadtgebiet verteilt bieten jedoch meh-
rere Grünflächen Hundehaltern die Möglichkeit, ihre Schützlinge frei lau-
fen zu lassen. Dazu gehören der Wollepark, der Freizeitpark Nord in Bun-
gerhof und der Dreiecksee am Stadion sowie Grünflächen entlang der
Delme im Bereich Pappelstraße bis zur Kläranlage im Stadtnorden.

Des Weiteren stehen Mensch und Hund verschiedene Grünzüge im Stadt-
teil Deichhorst auf dem ehemaligen Caspari-Gelände und an der Picasso-
allee, in Düsternort zwischen Breslauer Straße und Königsberger Straße
sowie an der Welse in Höhe Schanzengarten bis zum Sportplatz Lerchen-
straße zur Verfügung.

Die Vorschrift zur Anleinpflicht, die dem Schutz der Tierwelt dient, wird lei-
der immer wieder missachtet. Deshalb appelliert der Fachdienst Stadtgrün

und Naturschutz auch in diesem Jahr an die verantwortlichen Hundehal-
ter. Sie müssen sicherstellen, dass auch durch die unangeleinte Hunde-
haltung weder Menschen noch Tiere gefährdet oder belästigt werden. Mit
den Vorschriften zur Anleinpflicht soll insbesondere die Beschädigung von
Nestern vermieden werden, aber auch Rehkitze und andere Jungtiere sol-
len nicht aufgescheucht oder gar gerissen werden.

Außerhalb der Brut- und Setzzeit ist die unangeleinte Hundehaltung auch
in einigen Schutzgebieten gestattet. Ein ganzjähriger „Leinenzwang“ be-
steht hingegen in den Landschaftsschutzgebieten „Wiekhorn-Graft-
anlagen“, „Welseniederung“, „Hemmelskamp“, „Bywisch-Hullen-
Schohasbergen“ und „Tal der Stickgraser Bäke und Heidbäke“ sowie im
Naturschutzgebiet „Hemmelskamp“.

Nähere Auskünfte zur Anleinpflicht und den Freilaufflächen erteilt der
Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz unter der Telefonnummer (04221)
99-2860

Quelle: Stadt Delmenhorst

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